Mitgliedsbeiträge des TV Oberrodenbach (gültig ab 01.07.2025)
Mitgliedsbeiträge bis 31.06.2025: Beitragsordnung 2024
Mitgliedsbeitrag (Grundbeitrag)
Einzelbeitrag: € 40,00 pro Jahr
Familienbeitrag: € 80,00 pro Jahr
(Kinder bis 21. Jahre sind darin enthalten.)
Mehr Informationen in der Beitragsordnung 2025.
Abteilungsbeitrag Turnen
Alle in der Leistungsriege befindlichen Sportler/-innen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr zahlen Jährlich einen Sonderbeitrag in Höhe von € 80,00. Dieser Beitrag wird pro Familie nur einmal erhoben.
Bis zum 6. Lebensjahr + Kinder Breitensport: kein Sonderbeitrag
Mehr Informationen in der Beitragsordnung 2025.
Abteilungsbeiträge Tennis
Beitragsgruppe: Vereins-Aktiv
Kinder bis zum 18. Lebensjahr € 48,00 jährlich
Erwachsene bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres € 154,00 jährlich
Familien bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres € 240,00 jährlich
Erwachsene ab dem 68. Lebensjahr € 104,00 jährlich
Familien ab dem 68. Lebensjahr € 152,00 jährlich
Erwachsene Kinder in Ausbildung können im Familienbeitrag maximal bis zum Alter von 25 Jahren verbleiben.
Mehr Informationen in der Beitragsordnung 2025.
Beitragsgruppe: Fördermitglieder (Passiv)
Einzelpersonen: € 40,00 jährlich
Familie: € 60,00 jährlich
Mehr Informationen in der Beitragsordnung 2025.
Abteilungsbeiträge Fitness und Gesundheit
Für alle Mitglieder der Abteilung wird ein jährlicher Zusatzbeitrag erhoben: € 40,00
Abteilungsbeitrag Tischtennis
Sonderbeitrag für alle aktiven Erwachsenen Mitglieder: € 30,00 jährlich
Sonderbeitrag für alle aktiven Mitglieder bis 18 Jahre: € 15,00 jährlich
Mehr Informationen in der Beitragsordnung 2025.
Abteilungsbeitrag Karate
Sonderbeitrag für alle aktiven Mitglieder: € 30,00 jährlich
Abteilungsbeiträge Leichtathletik
Für allen Mitglieder der Abteilung Leichtathletik, die an Weittkämpfen teilnehmen wird ein jährlicher Zusatzbeitrag von € 15,00 erhoben.
Abteilungsbeiträge Trimmen
Ein Abteilungsbeitrag wird derzeit nicht erhoben.
Die Beiträge sind halbjährlich im März und im September eines Kalenderjahres fällig und werden mittels SEPA-Verfahren eingezogen. Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag zeitanteilig ab dem Eintrittsmonat erhoben.
Mehr Informationen in der Beitragsordnung 2025.
Stand: 13.06.2025